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News

Jahreshauptversammlung des STV Urweiler

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Antrag an die Jahreshauptversammlung des STV Urweiler

Hiermit wird beantragt, die Satzung des STV Urweiler (aktuelle Fassung vom 04.02.2018) wie folgt zu ändern:

 

§ 9 der Vorstand (3)
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Geschäftsführer, dem Kassierer und dem Organisationsleiter Abteilungsleiter der aktiven Fußballer. Diese fünf Personen sind Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Jugendleiter, der Abteilungsleiter der aktiven Fußballer, der Abteilungsleiter der Abteilung "Alte Herren" und der Abteilungsleiter der Turnabteilung gehören dem erweiterten Vorstand an. Der Abteilungsleiter "Alte Herren" wird durch die Abteilung eigenständig gewählt.

 

§ 13 Ehrenmitgliedschaft (1)
Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheitsbeschluss verdiente Mitglieder, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitglieder werden auf eigenen Antrag von der monatlichen Beitragszahlung befreit.

Diese Änderungen sollen ab dem Tag der Jahreshauptversammlung - Zustimmung zu den Änderungs-
vorschlägen vorausgesetzt -  (20.03.2024) gelten.

 

 

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